KfW verstärkt Förderung energieeffizienter Immobilien
Die Immobilienbranche steht vor steigenden Herausforderungen beim Klimaschutz. Die öffentliche Hand unterstützt den Wandel zu nachhaltigen Gebäuden mit neuen Förderoptionen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Das neue KfW-Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet zum Juli 2021 in Verbindung mit dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung. Ein wesentlicher Teil des Förderprogramms – das allerdings auch andere Immobilien umfasst - bezieht sich auf den Neubau von Wohnimmobilien und bietet kräftige Anreize für Entwickler wie Investoren: Tilgungszuschüsse und förderfähige Kosten wurden bei Erfüllung entsprechender Vorgaben (zusätzliche Effizienzklassen Erneuerbare Energien EE und Nachhaltigkeitspaket NH) deutlich erhöht. Zudem bietet das Programm erstmals die Wahl zwischen einem zinsgünstigen Darlehen mit Tilgungszuschuss und einem Barzuschuss.
Um die Anforderungen der Effizienzhausklasse EE zu erfüllen, müssen Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes zu einem Anteil von mindestens 55 Prozent aus erneuerbaren Energien bestritten werden. Gemäß EU-Vorgabe ist dies „Energie aus erneuerbaren Quellen“ oder „erneuerbare Energie“ aus regenerativen, nichtfossilen Energiequellen wie Wind, Sonne, geothermische Energie, Wasserkraft oder Biogas.
Die Effizienzhausklasse NH bedarf des staatlichen Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude, dessen Details derzeit noch im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bearbeitet werden. Weitere Informationen sollen in den kommenden Wochen veröffentlicht werden.
Grundsätzlich ist eine Kombination der beiden Klassen möglich, jedoch erhöht sich dadurch die Förderung nicht.
Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Förderung für Wohngebäude Neubau:
Förderung bis 30.06.2021
- NUR Darlehen & Tilgungszuschuss
- Maximale Förderhöhe: 120.000 €/Wohneinheit (WE)
- Antragsstellung bis Baubeginn
- Förderung unabhängiger Baubegleitung bei Neubau eines Effizienzhauses: 50% (maximal 4.000 €/Bauvorhaben)
Förderung ab 01.07.2021
- Darlehen & Tilgungszuschuss ODER Barzuschuss
- Maximale Förderhöhe für KfW 55: 120.000 €/WE
- Antragstellung VOR Auftragsvergabe (Abschluss von Liefer- und/oder Leistungsverträgen)
- Förderung unabhängiger Baubegleitung bei Neubau eines Effizienzhauses: 50% (max. 2.000 €/WE, maximal 20.000 €)
- Maximale Förderhöhe für EE-, NH-Standard und KfW 40 plus: 150.000 €/WE
- Bei Vorsteuerabzug sind die Nettoinvestitionskosten anzusetzen
- Zuschusshöhen können bei EE- oder NH-Standard um 2,5% erhöht werden
Neu ab Juli 2021 ist, dass vor Antragsstellung keine Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen werden dürfen. Hierunter fallen Verträge mit Gewerken, Planungsverträge beispielsweise sind hiervon ausgenommen. Zuvor war hier der Baubeginn maßgeblich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, per KfW-Formular ein Finanzierungsgespräch zu dokumentieren und damit nachzuweisen. Ist dies geschehen, lassen sich Liefer- und Leistungsverträge abschließen. Eine weitere Option könnte perspektivisch der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen mit einer aufschiebenden Bedingung (Förderzusage der KfW) sein – noch ist allerdings ungewiss, ob sich diese Praxis etablieren können wird. Der Kreditantrag wäre dann vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen.
Vergleich der aktuellen Tilgungszuschüsse mit den Neuerungen ab Juli 2021
Förderung bis 30.06.2021:
Tilgungszuschuss in %
max. Tilgungszuschuss in €
Effizienzhaus 40 plus
25
30.000/WE
Effizienzhaus 40
20
24.000/WE
Effizienzhaus 55
15
18.000/WE
Förderung bis 01.07.2021:
Tilgungs- ODER Barzuschuss in %
max. Tilgungs- ODER Barzuschuss in €
Effizienzhaus 40 plus
25
37.500/WE
Effizienzhaus 40 mit EE oder NH
22,5
33.750/WE
Effizienzhaus 40
20
24.000/WE
Effizienzhaus 55 mit EE
17,5
26.250/WE
Effizienzhaus 55
15
18.000/WE
Dies bedeutet 2,5 Prozent mehr Zuschuss für den neuen EE- oder NH-Standard. Hinzu kommt beim KfW 40 plus, EE- und NH-Standard, dass der Zuschuss auf 150.000 Euro/WE und nicht wie zuvor auf 120.000 Euro/WE berechnet wird.
Beispiel anhand eines Wohngebäude Neubaus mit 40 WE
Förderung bis 30.06.2021
Förderung ab 01.07.2021
KfW Effizienzhaus 55
KfW Effizienzhaus 55 EE
40 WE x 120.000 €(förderfähige Kosten)
4.800.000 €
40 WE x 150.000 €(förderfähige Kosten)
6.000.000 €
Zuschuss 15%
720.000 €
Zuschuss 17,5%
1.050.000 €
Zuschuss Baubegleitung
4.000 €
Zuschuss Baubegleitung
20.000 €
Zuschuss gesamt
724.000 €
Zuschuss Baubegleitung
1.070.000 €
Im gezeigten Beispiel steigt der Zuschuss also um ganze 346.000 Euro. Dabei ist allerdings einschränkend zu berücksichtigen, dass auch die Kosten für die Errichtung des Gebäudes höher ausfallen dürften, etwa im Bereich der Heizungsanlage.
Bauträgerobjekte
Nach den neuen Regeln besteht für Bauträger die Möglichkeit, zusätzlich die Baubegleitung eines Effizienzhaus-Neubaus fördern zu lassen (s.o.). Diese Unterstützung kann alternativ vom Erwerber der Immobilie genutzt werden. Die Förderung des Neubaus und der Baubegleitung müssen allerdings künftig gemeinsam beantragt werden. Daher muss ein Bauträger, der die Neubauförderung in Anspruch nehmen will, gleichzeitig auch die Förderung der Baubegleitung beantragen.
Im Verkaufsfall muss dem Käufer die in Anspruch genommene Förderung angezeigt werden, die zehnjährige förderzweckgerechte Nutzungspflicht ist in den Kaufvertrag aufzunehmen. Andernfalls würde nur noch der Verkäufer, nicht aber das Objekt gefördert werden.
Merkblätter sowie Angaben zu technischen Gebäudeanforderungen werden von der KfW online veröffentlicht.